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Reifengröße im Fahrzeugschein finden und richtig lesen

Felder 15.1 und 15.2 nennen die Größe für Vorder- und Hinterachse, aber nicht alles, was erlaubt ist. So finden Sie die Angaben und wissen, wo der Rest steht.

Von Merle Hansen, aktualisiert am 30. Oktober 2026

Zulassungsbescheinigung Teil I liegt mit dem Autoschlüssel auf dem Fahrersitz, der Text ist nicht lesbar

Ein Skoda Octavia Kombi, Baujahr 2017, 112.000 km: Der Besitzer wollte im Oktober beim Räderwechsel gleich auf 17 Zoll umsteigen, weil ihm die 16er optisch nicht mehr gefielen. Im Schein stand in Feld 15.1 und 15.2 jeweils 205/55 R16 91V. „Dann geht 17 Zoll nicht“, sagte er. Ole Brinkmann holte das CoC-Papier aus dem Handschuhfach und fand dort mehrere weitere Kombinationen, 225/45 R17 darunter. Der Schein hatte nichts verschwiegen. Er hatte nur nicht alles gesagt.

Der Fahrzeugschein ist das Dokument, das jeder schon hundertmal in der Hand hatte und kaum jemand richtig liest. Dabei beginnt jeder Kauf passender Reifen mit einem Blick hinein. Gemeint ist heute die Zulassungsbescheinigung Teil I, die seit dem 1. Oktober 2005 den Fahrzeugschein ersetzt (Teil II hat den Fahrzeugbrief abgelöst). Im Alltag heißt Teil I weiter Fahrzeugschein, und dieses Magazin hält es genauso.

Wo darin die Reifen stehen, was im alten Schein vor Oktober 2005 anders war und warum das CoC-Papier mitredet, erfahren Sie hier der Reihe nach. Wer nur schnell die Felder sucht, klickt im Faksimile unter der ersten Überschrift auf die markierten Stellen.

Wo die Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht

Der Fahrzeugschein, Feld für Feld

Ein Musterauto, nachgebaut wie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die hervorgehobenen Felder entscheiden über Ihre Reifen: tippen Sie eines an.

AHB RH 426
B14.03.2022
D.1 / D.3Musterwerk Kompakt
EWMU0000000R12••••
F.21860 kg
G1385 kg
P.2110 kW

Tippen Sie ein hervorgehobenes Feld an.

205/55 R16 91V

Geben Sie den Eintrag aus Ihrem Fahrzeugschein ein.

Feld 15 trägt die Überschrift „Bereifung“. Darunter steht in Feld 15.1 die Größe für Achse 1, die Vorderachse, und in Feld 15.2 die für Achse 2, die Hinterachse. Feld 15.3 ist für eine dritte Achse gedacht und bleibt bei einem Pkw leer. Eingetragen ist die vollständige Kennzeichnung, bei einem Golf VII zum Beispiel 205/55 R16 91V: Breite, Querschnitt, Felgendurchmesser, Lastindex und Geschwindigkeitsindex. Fährt das Auto Mischbereifung, stehen in 15.1 und 15.2 zwei verschiedene Größen. Dann dürfen Sie die Reifen nicht kreuzweise vorn und hinten tauschen, und ein Händler, der „viermal dasselbe“ anbietet, hat die Papiere nicht gelesen.

Vergleichen Sie Reifen und Schein Zeichen für Zeichen: Breite, Querschnitt, Felgendurchmesser, dann die beiden Zeichen am Ende. Stimmen die ersten drei überein, ist die Größe dieselbe. Ob auch die Indizes passen, ist eine zweite Frage, und sie wird am häufigsten falsch beantwortet.

Neben den Reifenfeldern lohnt der Blick auf zwei weitere Angaben, weil sie die Indizes erklären. Die im Zulassungsstaat zulässige Achslast (Felder 8.1 und 8.2) sagt, wie viel die Reifen einer Achse zusammen tragen müssen, und die Höchstgeschwindigkeit (Feld T) legt fest, wie schnell die Reifen mindestens sein müssen.

FeldBezeichnungDas steht dort
2.1 und 2.2Herstellerschlüssel und Typschlüssel (HSN und TSN)damit finden Händler die freigegebenen Größen
15.1Bereifung auf Achse 1Größe der Vorderachse, z. B. 205/55 R16 91V
15.2Bereifung auf Achse 2Größe der Hinterachse, bei Mischbereifung abweichend
15.3Bereifung auf Achse 3bei Pkw leer
22Bemerkungen und AusnahmenAuflagen, nachträgliche Eintragungen, bei manchen Autos weitere zulässige Größen
8.1 und 8.2zulässige Achslast, Achse 1 und 2Maßstab für den Lastindex
THöchstgeschwindigkeit in km/hMaßstab für den Geschwindigkeitsindex

Feld 22 ist das Sammelbecken. Wer eine Größe oder ein Rad nachträglich bei einer Prüfstelle hat abnehmen lassen, findet den Vermerk dort, ebenso Auflagen, die für das Auto gelten. Verwechseln Sie die Zählung nicht mit Feld 20: In der heutigen Zulassungsbescheinigung steht dort die Höhe des Fahrzeugs in Millimetern.

Der alte Fahrzeugschein vor Oktober 2005

Wer ein Auto aus der Zeit vor dem 1. Oktober 2005 fährt und nie ummelden musste, hält womöglich noch den alten Fahrzeugschein in der Hand. Dort sind die Reifenangaben anders nummeriert: Ratgeber und Reifenhändler nennen die Ziffern 20 bis 23, je nach Achse, weitere Größen und Empfehlungen stehen unter den Bemerkungen, meist bei Ziffer 33. Der alte Schein führte oft mehrere zulässige Größen auf, die neue Bescheinigung nennt in der Regel eine je Achse.

Die Nummern haben wir nicht an jedem Formular überprüfen können. Suchen Sie deshalb nach dem Muster, nicht nach der Zahl: Eine Zeile mit „205/55 R16 91V“ ist ein Reifeneintrag, egal unter welcher Nummer sie steht.

Das CoC-Papier: die Liste, die der Schein nicht hat

Das CoC-Papier (Certificate of Conformity, auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) hat der Hersteller dem Auto mitgegeben, der Händler hat es bei der Übergabe ausgehändigt. Es folgt einem EU-Muster. Die Reifen-Rad-Kombination steht dort unter Rubrik 35, zusätzliche Kombinationen, etwa Winterräder oder größere Sommerräder, stehen unter „Anmerkungen“. Hersteller gestalten das Blatt unterschiedlich. Suchen Sie nach den Wörtern „Reifen“ und „Rad“.

Je Achse sind meist Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitsklasse aufgeführt, oft zusammen mit der Felge. Das EU-Muster sieht außerdem vor, dass Winterreifen mit Alpine-Symbol als zusätzliche Kombination gelten, wenn das Auto mit ihnen ausgeliefert wurde. Ihre Winterräder können also schon im CoC stehen, ohne dass es je jemand erwähnt hat.

Bei dem Octavia aus der Einleitung füllten die zusätzlichen Kombinationen fast eine halbe Seite. Genau diese Liste macht den Unterschied zwischen „darf nicht“ und „darf ohne Weiteres“. Legen Sie eine Kopie ins Handschuhfach, denn bei einer Kontrolle erspart sie Erklärungen. Ist das Papier verloren, stellt der Hersteller oder ein Vertragshändler ein Duplikat aus. Was das kostet, erfahren Sie dort.

Wer Schein und CoC dabeihat, spart sich die Hälfte der Diskussion. Wer nur den Schein hat und eine andere Größe fährt, muss damit rechnen, dass wir nachfragen. Das ist kein Misstrauen, das ist unser Job.

Ein Prüfingenieur, Technische Prüfstelle, Bremen

Was der Schein erlaubt und wo Schluss ist

Zur Bereifung gibt es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung einen eigenen Hinweis: Andere als die angegebenen Bereifungen dürfen im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden, ein zusätzliches Gutachten ist dafür nicht nötig. Der Halbsatz „im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung“ trägt das Gewicht. Gemeint sind nach gängiger Lesart Größen, die der Hersteller für genau diesen Typ vorgesehen hat, also die Liste im CoC. Der Octavia-Besitzer aus der Einleitung bekam seine 17-Zoll-Räder deshalb ohne Eintragung. Das CoC reichte, und Ole Brinkmann legte ihm eine Kopie ins Handschuhfach.

Eine Reifenfreigabe des Herstellers für Ihr Modell und Ihre Größe wird von Prüfstellen in der Praxis häufig anerkannt. Ob das im Einzelfall so ist, entscheidet die Prüfstelle, nicht der Reifenhändler. Fragen Sie vor dem Kauf nach. Steht die Wunschgröße nirgends, bleibt der Weg über die Abnahme, und dann sollten Sie wissen, was es heißt, wenn Sie eine andere Reifengröße eintragen lassen.

Auch eine Größe aus den Papieren muss zu den Indizes passen. Wie Sie Ziffern und Buchstaben am Ende der Kennzeichnung prüfen, steht im Beitrag zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex. Und wie stark eine neue Größe vom Original abweicht, rechnet der Reifenrechner in Sekunden vor.

Wenn Flanke, Schein und CoC nicht übereinstimmen

Die meisten Abweichungen sind harmlos, einige sind es nicht. Die Tabelle sortiert vier typische Fälle, wie sie in der Werkstatt in Hemelingen immer wieder auf den Tisch kommen.

Was Sie sehenWas es bedeutetWas Sie tun
Flanke zeigt eine andere Größe als der Schein, die Größe steht im CoCerlaubt, Hersteller hat sie freigegebenCoC-Kopie mitführen
Flanke zeigt eine Größe, die nirgends stehtnicht belegt, Betriebserlaubnis in Gefahrvor dem Fahren Prüfstelle fragen
Index auf der Flanke niedriger als im Scheinnicht zulässig, außer Winterreifen mit AufkleberReifen tauschen
15.1 und 15.2 nennen verschiedene GrößenMischbereifungReifen nicht kreuzen

Sommer und Winter auf verschiedenen Größen

Viele Autos fahren im Winter eine andere Größe als im Sommer, meist schmaler und auf kleinerer Felge: etwa 205/55 R16 statt 225/45 R17. Das ist erlaubt, solange beide Größen in Schein, CoC oder Freigabe stehen. Bei den Winterreifen kommt hinzu, dass der Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegen darf, wenn ein Aufkleber im Blickfeld darauf hinweist und Sie das Tempo einhalten. Der Lastindex dagegen darf nie niedriger sein als der in den Papieren.

Ein Beispiel: Ein Auto mit 210 km/h Höchstgeschwindigkeit hat im Schein 205/55 R16 91V. Winterreifen 205/55 R16 91T mit Alpine-Symbol sind erlaubt, wenn im Blickfeld ein Aufkleber „190 km/h“ klebt und Sie nicht schneller fahren. Dieselben Reifen als Sommerreifen wären es nicht.

Wer ein Auto der Golf-Klasse fährt, findet die gängigen Größen übrigens auf der Seite zu Reifen für Kompaktwagen. Und wenn Sie nicht mehr wissen, wie die Angabe auf der Flanke zu lesen ist, hilft die Übersicht, wie Sie die Reifengröße finden.

Häufige Fragen

Warum steht im Fahrzeugschein nur eine Reifengröße?

Seit der Zulassungsbescheinigung Teil I ab Oktober 2005 wird in der Regel nur noch eine Größe je Achse eingetragen. Der alte Schein führte oft mehrere auf. Weitere erlaubte Größen stehen im CoC-Papier oder in einer Herstellerfreigabe. Dass im Schein nur eine steht, heißt also nicht, dass alle anderen verboten sind.

Was bedeutet Feld 22 in der Zulassungsbescheinigung?

Feld 22 heißt „Bemerkungen und Ausnahmen“. Hier stehen Auflagen und Vermerke, die nicht in ein anderes Feld passen, darunter nachträgliche Eintragungen von Rädern oder Reifen nach einer Abnahme. Ist es leer, wurde dort nichts nachgetragen.

Was tun, wenn das CoC-Papier fehlt?

Der Hersteller oder ein Vertragshändler Ihrer Marke kann ein Duplikat ausstellen. Fragen Sie nach Kosten und Dauer, und zwar vor einem geplanten Reifenkauf, nicht danach. Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland ist das CoC häufig die verlässlichste Quelle für die zulässigen Rad- und Reifengrößen.

Darf ich im Winter eine andere Größe fahren als im Sommer?

Ja, wenn die Winterreifen-Größe in Schein, CoC oder Herstellerfreigabe steht. Der Lastindex darf nicht unter dem Papierwert liegen. Beim Geschwindigkeitsindex gilt für Winterreifen mit Alpine-Symbol eine Ausnahme mit Aufkleber im Blickfeld, für Sommerreifen nicht.